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Satzung

§ 1 Name und Sitz des Vereins

  1. Der Verein führt den Namen „Schützenverein Asperden e.V.“
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Asperden.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Zweck des Vereins besteht in der Förderung des Schießsports sowie der Pflege und Erhaltung der Schützentradition.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
  2. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung bedarf keiner Begründung.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

§ 4 Beiträge

  1. Die Mitglieder zahlen Beiträge, deren Höhe und Fälligkeit von der Mitgliederversammlung festgesetzt werden.
  2. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. Die Mitgliederversammlung
  2. Der Vorstand

§ 6 Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von mindestens vier Wochen schriftlich einzuberufen.
  2. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Wahl und Abberufung des Vorstands b) Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands c) Entlastung des Vorstands d) Festsetzung der Höhe und Fälligkeit der Beiträge

§ 7 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
  2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

§ 8 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an eine gemeinnützige Organisation, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.